Warum haben wir eigentlich einen StuRa und keinen AStA, wie so viele andere Unis? Und was ist ein AStA überhaupt? Ein kleiner Einblick in die vielfältige Landschaft der studentischen Mitbestimmung in ganz Deutschland – und was wir Bayern voraus haben.
AStA, StuPa, StuRa?
An den meisten Unis in Deutschland gibt es einen AStA und ein StuPa. In Tübingen haben wir stattdessen einen StuRa mit Exekutivorgan. Okay, und was heißt das jetzt? Also, AStA steht für Allgemeiner Studierendenausschuss. Er bildet die Exekutive, also das ausführende Organ, das Geld verwaltet, die Uni nach außen vertritt und Projekte durchführt. ASten führen zum Beispiel Verhandlungen mit Studierendenwerken, um Vorteile für die Studierenden rauszuholen oder fördern studentische Projekte. Oft werden sie von einzelnen Referaten unterstützt, die sich auf verschiedene Bereiche konzentrieren. Zum Beispiel Finanzen, Internationales oder Gleichstellung. Gewählt und kontrolliert werden ASten meist von einem StuPa, einem Studierendenparlament, der Legislative. Die Studierendenparlamente beschließen, wofür die ASten das zur Verfügung stehende Geld ausgeben und welche Projekte sie angehen sollen. In Baden-Württemberg gibt es solche Modelle zum Beispiel in Konstanz oder Hohenheim.
Oftmals stehen ASten im Verruf, weil beispielsweise Gelder nicht zum Wohl aller Studierender eingesetzt werden. So warf die Juso-Hochschulgruppe der Universität Kassel ihrem ASta letztes Jahr den Missbrauch studentischer Gelder vor, weil, statt nachhaltiger Projekte zu fördern, interne Aufwandsentschädigungen aufgestockt wurden. In Göttingen kam es 2010 sogar zu einem Skandal, weil plötzlich 20.000 Euro fehlten. Oft zeigen ASten jedoch auch viel Einsatz und erkämpfen Vorteile für Studierende. In Hessen ist es zum Beipiel hauptsächlich Verhandlungen durch ASten zu verdanken, dass Studierende dort jetzt ein landesweit geltendes Semesterticket automatisch mit der Rückmeldung zum neuen Semester erhalten.
Nicht immer kommt der Exekutive jedoch so viel Macht zu wie in vielen ASten. In StuRa-Modellen steht meist die Legislative, also der StuRa, im Mittelpunkt. Auch hier in Tübingen ist es der StuRa, der sich für studentische Belange einsetzt und Projekte fördert. Zu ihm gehört nur ein kleines Exekutivorgan, bestehend aus drei studentischen Vertretern. Manchmal vereint der StuRa aber auch Legislative und Exekutive in sich.
Es lassen sich also keine allgemeinen Aussagen über “StuRa-Modelle” und “AStA-Modelle” machen, denn jedes ist ein wenig anders aufgebaut und oftmals ist es nur der Name, der zwei Gremien an unterschiedlichen Unis gemeinsam ist oder sie unterscheidet.
In Freiburg gibt es zum Beispiel einen AStA und einen StuRa, der die Aufgaben eines StuPa übernimmt. Auch hier in Tübingen findet die meiste Arbeit ja in den AKs statt, die den ASta-Referaten an anderen Unis ähnlich sind. Ursprünglich kommt das Modell des StuRa aus der DDR und ist auch heute in Ostdeutschland am weitesten verbreitet. In Sachsen ist der StuRa sogar im Landeshochschulgesetz festgeschrieben. In Baden-Württemberg haben neben Tübingen und Freiburg auch Heidelberg und Mannheim einen StuRa. Das sind mehr als in anderen westdeutschen Bundesländern. Woran liegt das?
Größere Autonomie für Studierendenvertretungen: Die verfasste Studierendenschaft
Lange war in Baden-Württemberg der AStA als das Organ der studentischen Mitbestimmung im Landeshochschulgesetz verankert, von 1977 bis 2013. Diese ASten hatten allerdings wenig Autonomie und ein geringes Budget, denn in dieser Zeit existierte in Baden-Württemberg keine Verfasste Studierendenschaft. Das bedeutete, dass die Studierendenschaften keine öffentlich-rechtlichen Körperschaften waren, wie sie es heute sind, und somit beispielsweise keine eigenen Verträge abschließen konnten. Auch hatten sie lediglich ein kleines, streng reguliertes Budget. Das ist heute anders: Ein Teil der Studiengebühren geht heute direkt an die Studierendenschaften, welche frei darüber verfügen können.
Der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften in Baden- Württemberg 2013, haben wir eine große Autonomie unserer Studierendenvertretungen und vielfältigere Möglichkeiten bei Verhandlungen zu verdanken.
Dass diese Art der studentischen Mitbestimmung nichts mehr mit der der stark abhängigen, regulierten ASten von 1977 bis 2013 zu tun hat, wollten einige Studierendenschaften auch klar signalisieren als 2013 die neuen Satzungen entstanden. So wurden Modelle geschaffen, die ohne einen AStA auskommen, wenn auch oft nur dem Namen nach. In Ulm erfüllt zum Beispiel die sogenannte Studierendenexekutive (StEx) die Funktion eines AStA.
In Bayern gibt es bis heute keine verfasste Studierendenschaft. Studierendenschaften können sich hier also keine eigene Satzung geben, ihre Struktur ist vom Hochschulgesetz vorgegeben. Eine Experiementierklausel erlaubt es bayrischen Unis jedoch prinzipiell, von dieser Struktur abzuweichen, so gibt es zum Beispiel in Regensburg und Bamberg ASten. Diese sind in ihrem Handeln jedoch genauso eingeschränkt und abhängig von der Hochschulleitung, wie die Studierendenvertretungen an anderen Unis in Bayern. Neben der bereits erwähnten fehlenden Satzungs- und Finanzhoheit, ist es bayrischen Studierendenschaften auch nicht erlaubt, sich für politische Belange der Studierenden einzusetzen. Nur wirtschaftliche, soziale und fachliche Anliegen gehören zu ihren Mandaten. Die Landes-AstenKonferenz (LAK) in Bayern setzt sich daher für die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft ein.
Titelbild: Unsplash
Foto: Marko Knab