Politik

Uni-Wahlen 2023: So wird gewählt

Nächste Woche finden die diesjährigen Wahlen zum Studierendenrat (StuRa) statt. Doch wen kann man überhaupt wählen? Wie viele Stimmen hat jede*r? Und: Wer gewinnt am Schluss die Wahl? Die Antworten zu den Fragen über ein komplexes Wahlsystem.

Am Dienstag, den 27. und am Mittwoch, den 28. Juni ist es wieder so weit: Die jährlichen Gremienwahlen an der Universität finden statt. Dann werden die Plätze im Studierendenrat (StuRa), Senat und den Fakultätsräten neu vergeben. Über ihre unterschiedlichen Positionen und Ideen haben die Kandidat*innen bereits in der Elefantenrunde kontrovers debattiert und gestritten. Abstimmen können die Studierenden in einem der vier Wahllokale. Abhängig von der Fakultät ist allen Studierenden eines von vier Wahllokalen zugewiesen. Entweder muss man seine Stimme im Clubhaus, im Brechtbau, auf der Morgenstelle oder in den CRONA-Kliniken abgeben. Die zugehörige Fakultät findet man auf seiner Immatrikulationsbescheinigung. Die Wahllokale sind von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet, zur Wahl muss man seinen Studierendenausweis bei sich tragen. Alternativ kann man auch hier seine Briefwahlunterlagen beantragen und von zu Hause aus abstimmen. 

Übersicht über die Wahllokale

Clubhaus:

  • Katholischen-Theologie
  • Evangelische Theologie
  • Zentrum für Islamische Theologie
  • Juristische Fakultät
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
  • Psychologie
  • Geografie
  • Naturwissenschaftliche Archäologie
  • Paläonthropologie
  • Zahnmedizin

Brechtbau:

  • Philosophische Fakultät
  • Leibniz-Kolleg

Hörsaalzentrum Morgenstelle:

  • Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (außer die, die im Clubhaus wählen müssen)

CRONA-Kliniken:

  • Medizinische Fakultät, außer Zahnmedizin
Das Wahlsystem

Bei der Wahl zum StuRa und zum Senat haben die Studierenden die Möglichkeit, die Kandidierenden aus mehreren Listen zu wählen. Vor jedem Namen befinden sich zwei Kästchen. Somit kann man durch Ankreuzen beider Kästchen dem bzw. der entsprechenden Kandidat*in maximal zwei Stimmen geben.  Insgesamt kann man für den StuRa 17 Stimmen und für die Wahl zum Senat vier Stimmen auf die Kandidat*innen verteilen. Beachte: Wenn man sich entschieden und ein Kreuz gesetzt hat, kann man dies durch Wegstreichen nicht mehr zurücknehmen. Der Grund dafür ist die maschinelle Auszählung der Stimmen. Insgesamt wird der neue StuRa aus 17 Mitgliedern bestehen, für den Senat werden vier Mandate neu vergeben. Als Erstes werden nur die Listen ausgezählt und wie viele Stimmen diese insgesamt bekommen haben. Nach diesem Verhältnis erhält die Liste dann die Plätze. Jede Liste besetzt dann diese Plätze mit ihren Kandidat*innen, die innerhalb der Liste die meisten Stimmen bekommen haben: Die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen von jeder Liste nehmen dann die Sitzplätze ein, die ihrer Liste zugesprochen wurden.

Zum Schluss werden insgesamt 21 Mitglieder im StuRa sitzen. Das sind vier mehr als direkt gewählt werden. Die fehlenden vier Mandate werden durch die Senatsmitglieder ausgeübt, da diese Kraft ihres Amtes auch StuRa Mitglieder werden.

In der Wahl zu den Fakultätsräten steht je Fakultät nur eine Liste zur Verfügung. Somit gewinnen die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen aus dieser Liste. Eine Ausnahme bilden die juristische und medizinische Fakultät. Da hier mehrere Listen zur Wahl angetreten sind, werden in diesen beiden Fakultäten die Plätze wie bei der Wahl zum StuRa und Senat vergeben. Die Gesamtstimmenanzahl ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich und richtet sich nach den Sitzplätzen in den einzelnen Fakultätsräten.

Organigramm zur Uni Wahl 2023.
Grafik: Marcel Gnauck

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