Der Studierendenrat klärt in einer Meldung über die aktuelle Situation zur Anwesenheitspflicht im Online-Semester an der Universität Tübingen auf. Da eine andauernde Internetverbindung bzw. ein privater Internetzugang nicht vorausgesetzt werden dürfe, fordert der Stura, dass die Anwesenheitspflicht im Sommersemester nicht für das Bestehen eines Kurses relevant sein darf. Die Unileitung zeige sich bei einer Ausarbeitung eines generellen Regelsatzes dazu jedoch wenig kooperativ.
Trotzdem gelte von Seiten der Uni momentan, dass niemand, der durch die besondere Situation verursachten Gründen bei Online-Veranstaltungen nicht anwesend sein kann, deshalb keinen Sitzschein bekommen darf. Der Stura rät dazu, bei Problemen in Bezug auf die Anwesenheit zuerst mit dem*der Dozent*in zu sprechen und sich bei Uneinsichtigkeit im zweiten Schritt an die*den Studiendekan*in des Faches oder direkt an die Prorektorin für Studium und Lehre Karin Amos zu wenden.
Foto: Friedhelm Albrecht/Universität Tübingen