Die Strukturen an einer Hochschule sind kompliziert und man könnte sie doch auch als undurchsichtig beschreiben. Auch unser Redakteur ist an denen der Universität Tübingen ein bisschen verzweifelt. Allerdings haben wir versucht (was wichtig ist hier festzuhalten: Versucht!), eine übersichtliche Infografik zu erstellen, die es uns allen etwas leichter macht sich in der Tübinger Hochschulpolitik zurecht zu finden und weisen darauf hin, dass diese nicht unbedingt vollständig ist.
Uni – Ebene
- Universitätsrat
Der Universitätsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Der Universitätsrat besteht aus sieben externen und vier internen Mitgliedern. Im Universitätsrat ist ein studentisches Mitglied vertreten. - Rektorat
Das Rektorat ist nach Landeshochschulrecht das Leitungsorgan der Universität. Es besteht aus Rektor*in und Kanzler*in als hauptamtliche Mitglieder, und mehreren Prorektorinnen und Prorektoren als nebenamtliche Mitglieder. Als Leitung der Universität fallen dem Rektorat Aufgaben, wie z.B. Struktur- und Entwicklungsplanung, einschließlich der Personalentwicklung, dem Abschluss von Hochschulverträgen und die Verteilung von, der Hochschule zugewiesenen, Stellen und Mittel, zu. - Senat
Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Kraft Amtes sind das gesamte Rektorat, die sieben Dekaninnen und Dekane der Fakultäten, sowie die Gleichstellungsbeauftragte: Mitglieder des Senats. Zu seinen Aufgaben zählt u.a. die Genehmigung von Berufungen, Strukturentscheidungen, Änderungen von Satzungen und Prüfungsordnungen und gemeinsam mit dem Hochschulrat die Wahl des Rektorats. Im Senat sind vier studentische Mitglieder vertreten. - Ausschüsse und Kommissionen
Der Senat entscheidet über vielfältige Bereiche. Da die Sitzungen allerdings nicht zu lang gehen sollen und die Mitglieder nicht überlastet werden dürfen, wird die Vorarbeit in verschiedene Kommissionen ausgelagert. Besonders relevant für Studierende ist etwa die Kommission für Studium und Lehre oder die Strukturkommission. Eine ausführliche Liste über die Kommissionen bekommt ihr hier. Je nach Kommission sind unterschiedlich viele studentische Mitglieder vertreten.
Fakultäts – Ebene
Die Universität Tübingen ist in sieben verschiedene Fakultäten gegliedert. Je nach Studiengang ist das Gremium der jeweiligen Fakultät zuständig.
- Fakultätsrat (beim Zentrum für Islamische Theologie ‘Zentrumsrat’)
Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät und ist von grundsätzlicher Bedeutung. Er nimmt etwa zu Berufungsvorschlägen Stellung. Je nach Fakultät sind unterschiedlich viele Sitze an studentischen Mitgliedern vorgesehen. - Dekanat
Das Dekanat (bisher Vorstand) ist für alle Angelegenheiten der Fakultät zuständig, soweit das Landeshochschulgesetz (LHG) nichts anderes regelt. Es bestimmt nach Anhörung des Fakultätsrats, soweit es zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Lehrangebots erforderlich ist, die Lehraufgaben der zur Lehre verpflichteten Mitglieder der Fakultät. - Zentrale Studienkommission
An den meisten Fakultäten gibt es eine Zentrale Studienkommission für die Gesamtfakultät sowie Studienkommission für die einzelnen Fachbereiche.
Zu den Aufgaben einer Studienkommission gehört insbesondere, Empfehlungen zu erarbeiten, wie das Studium weiterentwickelt und die Mittel für Studium und Lehre verwendet werden sollen. Außerdem wirkt sie an der Evaluation der Lehre mit und bezieht dabei studentische Veranstaltungskritik mit ein (s. LHG § 26,3). - Weitere Ausschüsse und Kommissionen
Je nach Fakultät gibt es weitere Ausschüsse und Kommissionen, die den Fakultätsrat in seinen Aufgaben unterstützt und mit ihm zusammenarbeitet.
Fachbereichs – Ebene
- Studienkommission
Wie bereits erwähnt, gibt es auch auf der Fachbereichs-Ebene Studienkommissionen. Die Studienkommission hat insbesondere die Aufgabe, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken. - Institutsbeirat
Die Institutsbeiräte beraten den jeweiligen Institutsvorstand in allen Angelegenheiten. Sie tagen mindestens einmal im Semester und werden vom jeweiligen Institutsdirektor geleitet und einberufen. - Weitere Kommissionen und Ausschüsse
Auch auf Instituts-Ebene gibt es je nach Fachbereich weitere Kommissionen und Ausschüsse, etwa den Habilitationsausschuss.
Studi – Ebene
- StuRa
Der Studierendenrat Tübingen (StuRa) ist das zentrale beschlussfassende und vertretende Organ der Verfassten Studierendenschaft. Das bedeutet, dass er die Interessen aller Studierenden in der Universität und darüber hinaus vertritt.
Er fördert studentische Projekte, indem z.B. die Anfahrtskosten und Honorare für Referent*innen übernommen werden. Das kann auf alle Veranstaltungen angewandt werden, bei denen politische und kulturelle Bildung an die Universität gebracht wird. Auch setzt er sich für die Belange Studierender ein und beteiligt sich an hochschulpolitischen Prozessen, d.h. er sitzt in allen wichtigen Gremien als studentische*r Vertreter*in. In offenen Arbeitskreisen kann sich jede*r einbringen und mitmachen. - AKs
Auch die Sitzungen des StuRa haben nur eine begrenzte Zeit. Deshalb wird die Arbeit in AKs ausgelagert, welche den StuRa unterstützen. In diesen AKs können sich alle Studierende einbringen. - Politische Hochschulgruppen
An der Universität Tübingen gibt es einige politische Hochschulgruppen, bei denen sich alle Studierenden beteiligen können. Aktuell im StuRa vertreten sind GHG, Juso HSG, LHG, RCDS, solid.sds, ULF und die FSVV. Zur Wahl angetreten, aber nicht im StuRa vertreten, ist “Die Liste”. Eine Erklärung, was die Abkürzungen bedeuten, bekommt ihr in diesem Artikel. - Fachschaften
So gut wie jeder Studiengang hat eine Fachschaft, die sich spezifisch für die Interessen der Studierenden des jeweiligen Fachs einsetzt. Fachschaften sind nicht per se hochschulpolitisch aktiv, sondern nehmen eine Vielzahl an anderen Aufgaben wie Betreuung von Erstsemestern oder das Veranstalten von Festen (z.B. Clubhausfesten) wahr. Allerdings werden viele Beteiligungsmöglichkeiten auf Fakultäts- oder Instituts-Ebene von Fachschafsmitgliedern ausgeübt. Über die Fachschaftenvollversammlung (FSVV) ist es Fachschaften ebenfalls möglich, hochschulpolitisch aktiv zu werden. Manche Fachschaften nehmen die Möglichkeit mehr, andere weniger wahr.
Dann können Studierende ja richtig viel bewegen, oder?
Sowohl auf Uni-, Fakultäts-, als auch auf der Instituts-Ebene stellen Studierende in allen Gremien nicht die Mehrheit. Es können also theoretisch alle Entscheidungen gegen die Meinung der Studierenden entschieden werden. Warum eine Beteiligung dennoch sehr wichtig ist und wie man sich hochschulpolitisch am einfachsten einbringen kann, erfahrt ihr in unserem nächsten Artikel.
Quellen:
https://uni-tuebingen.de/
https://www.stura-tuebingen.de/
https://www.fsrvv.de/gremienarbeit/
Foto: Johanna Grün
Grafik: Marvin Feuerbacher
[…] Der Studierendenrat ist ein Gremium an der Universität, der die Interessen der Studierenden vertritt. Der StuRa fördert Projekte für die Studierenden zum Beispiel durch die Übernahme von Anfahrtskosten und Honorare von Referent*innen. Darüber hinaus setzt er sich für die Studierenden in anderen hochschulpolitischen Gremien ein. Eine Übersicht über die Strukturen der Hochschulpolitik findest du in diesem Artikel. […]
[…] Der Studierendenrat ist ein Gremium an der Universität, der die Interessen der Studierenden vertritt. Der StuRa fördert Projekte der Studierenden zum Beispiel durch die Übernahme von Anfahrtskosten und Honorare von Referent*innen. Dafür steht dem Gremium Geld aus dem Semesterbeitrag zur Verfügung. Über die Verteilung wird in den Sitzungen abgestimmt. Darüber hinaus setzt er sich für die Studierenden in anderen hochschulpolitischen Gremien ein. Eine Übersicht über die Strukturen der Hochschulpolitik findest du in diesem Artikel. […]