Obwohl nur zwei Anträge zur Abstimmung standen, zog sich die dieswöchige Sitzung des Studierendenrates über Stunden: Ein Antrag des Unikomitees für Palästina Tübingen beschäftigte die Studierendenvertretung den Großteil der Sitzung.
Bis spät in den Abend zog sich am Montag die Sitzung des aktuellen Studierendenrats (StuRa). Merklich erleichtert klappten die Mitglieder des Studierendenrates dann um 22:46 Uhr erschöpft ihre Laptops zu. Grund war ein offener Brief des Unikomitees für Palästina Tübingen. Das Komitee forderte ein Statement vom Studierendenrat vor dem Hintergrund des Nahostkonfliktes.
Antrag sorgt für Diskussionen um Details
In dem offenen Brief forderte die Vereinigung eine Positionierung gegen Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit. Man solle sich zudem zu mehr Meinungsvielfalt sowie zur Repräsentanz palästinensischer Stimmen bekennen. Ebenfalls wollte die Gruppe erreichen, dass sich der StuRa für die Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand, der Freilassung der Geiseln im Gaza-Streifen sowie zum Schutz der Zivilbevölkerung ausspricht. Der Studierendenrat solle im Rahmen des Statements auch seine Solidarität mit den Studierenden der zerstörten palästinensischen Universitäten bekunden und die Demonstrationsfreiheit an Universitäten, ohne politische Exmatrikulationen fordern.
Sofort meldete sich die FSVV zu Wort. Man könne nicht die Forderung nach einem Ende des Israel-Gaza-Krieges mittragen, denn allgemeinpolitische Themen fielen nicht in das Mandat der Verfassten Studierendenschaft. Auch anderen Abschnitte aus dem Schreiben könne man nicht mittragen. Dabei wollte die FSVV mehr politisch neutrale Formulierungen nutzen, da sich der StuRa politisch neutral positionieren müsse. Der Originaltext sei dafür zu einseitig gewesen.
Die LHG bemängelte mehrere Aspekte an den Forderungen des Komitees und zeigte sich auch nicht mit dem Änderungsantrag der FSVV zufrieden. Die LHG merkte an, dass der offene Brief viele gute Punkte enthalte, man den Formulierungen aber nicht in dieser Form zustimmen könne. Durch den Wortlaut wirke der Studierendenrat immer noch nicht neutral. Damit begann eine kleinteilige, wenn auch konstruktive, Diskussion um die richtigen Formulierungen. Die 13 Vertreter*innen der FSVV, LHG, ULF und der GHG waren sich darin einig, dass man bei den Formulierungen sehr vorsichtig sein müsse, um nicht falsch verstanden zu werden.
Einigung durch konstruktive Zusammenarbeit
Nach langem Ringen um die richtige Wortwahl, einigte man sich auf eine Stellungnahme. Die Positionierung gegen Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit übernahm man und auch die Forderung für Meinungsvielfalt und die Repräsentanz vielfältiger Perspektiven ist Teil der Stellungnahme geworden. Bestandteil ist auch die Forderung, von politischen Exmatrikulationen in Folge von friedlichen Hörsaalbesetzungen abzusehen, obwohl dies an der Universität Tübingen bisher noch nicht der Fall gewesen ist. Schließlich fordert der Text auch die akademische Zusammenarbeit zwischen der Uni Tübingen und palästinensischen Universitäten, die dem Aufbau einer friedlichen und demokratischen Gesellschaft dient. Das Statement wurde daraufhin einstimmig angenommen.
„Lernreise – Von gelingenden Schulen lernen“
Weniger kontrovers war ein weiterer Antrag, mit dem sich der Studierendenrat in dieser Sitzung befasste. Die Antragsteller*innen stellten ihr Projekt persönlich vor: Im Rahmen einer „Lernreise“ würden 15 Studierende aus verschiedenen Fachrichtungen, darunter aus der Schulpsychologie, dem Lehramt und der Sozialen Arbeit, sechs „Vorbild-Schulen” besuchen, um von diesen zu lernen und Eindrücke zu sammeln. Die Studierenden könnten sich die Reise durch die Vergabe von ECTS-Punkte auch anrechnen lassen. Außerdem sei eine öffentlich einsehbare Dokumentation des Erlebten vorgesehen. Die Antragsteller*innen betonten, dass es ihnen wichtig sei, dass Studierende aus allen sozio-ökonomischen Gruppen an der Veranstaltung teilnehmen könnten. Daher sei eine Förderung, die den Eigenanteil verringern würde, wichtig.
Der zu fördernde Betrag belief sich auf 1.385 Euro. Der Rest der Reise sei bereits durch Stiftungsgelder und einen Eigenanteil der Teilnehmenden gedeckt. Der Antrag wurde ohne Diskussionen einstimmig angenommen. Die GHG merkte an, dass ein Antrag auf Förderung in Zukunft bestenfalls vor der Bewerbung einer Veranstaltung gestellt werden sollte. So könnte man den Eigenanteil der Teilnehmenden geringer halten, um Studierende aus finanziell schwächeren Hintergründen nicht mit den Teilnahmekosten abzuschrecken.
Termin für die Studentische Vollversammlung beschlossen
Beschlossen wurde auch der Termin für die Studentische Vollversammlung. Diese findet am 17.07. um 18:15 Uhr im Hörsaal 22 im Kupferbau statt.
Beitragsbild: Johanna Grün