Politik

Kontinuitäten tödlicher Gewalt gegen wohnungslose Menschen

Erst 2020 erkannte der Deutsche Bundestag diejenigen offiziell als Opfer der NS-Diktatur an, die im Nationalsozialismus als Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ stigmatisiert und getötet wurden. Sechs Jahre später betont die Antisemitismusforscherin Merle Stöver die anhaltende Gewalt gegenüber wohnungslosen Menschen und erklärt, welche Rolle sozialdarwinistische und andere rechtsextreme Ideologien noch immer dabei spielen.

Im Rahmen der Aktionswoche zum Holocaust-Gedenktag organisierte der Arbeitskreis Politische Bildung der Verfassten Studierendenschaft 13 Vorträge und Workshops zu verschiedenen Themen rund um die Shoah, Erinnerungskultur und unterschiedliche Formen des Antisemitismus. Einen der letzten Vorträge hielt Merle Stöver. Sie promoviert aktuell an der Universität Bielefeld zu Tötungsdelikten an wohnungs- und obdachlosen Menschen zwischen 1989 und 2022, wobei ihr Schwerpunkt auf den Tatmotiven der Täter*innen liegt. In ihrem Vortrag zeigte sie die Kontinuitäten tödlicher Gewalt gegen wohnungslose Menschen auf. 

Zwischen Selbstverschuldung und Pathologisierung

Das Bild von Obdachlosigkeit entwickelte sich Stöver zufolge zwischen zwei entgegengesetzten Polen. Einerseits habe man lange Zeit geglaubt, Betroffene hätten sich durch Faulheit und Müßiggang selbstverschuldet in ihre vorherrschende  Lebenssituation manövriert. Dementsprechend sei mit Bestrafung und Arbeitserziehung reagiert worden.

Andererseits habe in der Vergangenheit eine Pathologisierung der Obdachlosigkeit stattgefunden: Auf Grund einer angeblich angeborenen Minderwertigkeit wurde der Zwang zur Arbeit laut Stöver als zwecklos angesehen. Stattdessen sei mit Asylierung, Zwangssterilisierung und Mord reagiert worden. Die nationale Rassenhygiene des Nationalsozialismus habe sich vor allem letzterer Erklärung verschrieben. Wie Stöver weiter erklärte, bauten die Nationalsozialisten ein umfassendes Netz der Verfolgung auf und suchten in Bettler-Razzien tagelang Bars und öffentliche Plätze auf, um wohnungslose Menschen festzunehmen.

Diese wurden in Kliniken, Gefängnisse, Siedlungen und Konzentrationslager verschleppt, wo man sie zwangssterilisierte oder ermordete. Die offizielle Zahl der in Konzentrationslagern ermordeten wohnungslosen Menschen beläuft sich auf etwa 70.000. Allerdings dürfte die tatsächliche Zahl höher sein, da die Anzahl derjenigen, die in den Kliniken starben, nicht bekannt ist. 

Fortleben der Ideologie nach der NS-Diktatur

Laut Stöver wurden diese Verbrechen der NS-Diktatur in der Nachkriegszeit weder in der BRD noch in der DDR ausführlich aufgearbeitet. Stattdessen sei die Marginalisierung weitergegangen. In der DDR wurden wohnungslose Menschen als ‚Klassenverräter‘ und ‚Antityp des sozialistischen Menschen, der etwas für die Gemeinschaft tut‘ bezeichnet. Betroffene wurden infolgedessen in Arbeitslager gesteckt.

In der BRD wurde die Verfolgung wohnungsloser Menschen im nationalsozialistischen Deutschland anfangs als rechtmäßig angesehen, da ihnen weiter Kriminalität unterstellt wurde. Zwar habe es mit der Zeit Fortschritte gegeben: So trennte man sich nach und nach von dem Begriff der Asozialität, Betteln und Arbeitslosigkeit waren offiziell nicht mehr strafbar. Allerdings hätten sich beide Erklärungen von Wohnungslosigkeit gehalten, wie Stöver betonte.

Bis heute erfahren wohnungslose Menschen direkte (personale) Gewalt, die in vielen Fällen zum Tod führt. Bild: Sonia Leibold

Die sozialdarwinistische Ideologie, so Stöver, verschwand damit nach dem Ende der NS-Diktatur keineswegs. Bis heute kommt es zu Gewalt an wohnungslosen Menschen, wobei den Taten häufig sozialdarwinistische Motive zugrunde liegen würden. Historische Parallelen sieht die studierte Sozialarbeiterin auch beim Umgang der heutigen deutschen Gesellschaft mit diesen Taten und dem Umgang der BRD und DDR mit den Verbrechen des Nationalsozialismus. Entschädigungen für wohnungslose Opfer der NS-Diktatur und deren Angehörige habe es bislang nur selten gegeben, ebenso finde weiterhin eine Marginalisierung dieser Menschen statt. 

Wohnungs- und Obdachlosigkeit als Ordnungs- und Sicherheitsproblem

Wohnungslose Menschen seien heutzutage weiterhin Opfer von struktureller Gewalt durch die Schaffung gesellschaftlicher und institutioneller Bedingungen und Strukturen, die diese Menschen ausschließen würden. Wohnungs- und Obdachlosigkeit würden als Ordnungs- und Sicherheitsproblem dargestellt, und so gibt es, um saubere und sichere Städte zu gewährleisten, Platzverweise, Bettelverbote und Vergrämungsmaßnahmen.

Auch griff die Polizei noch bis in die 2000er auf die Maßnahme der sogenannten Ortsverbringung zurück: Hierbei brachte sie Menschen aus dem Stadtkern weg, die als ’störend‘ für das Stadtleben angesehen wurden. So wurde etwa Erwin Tinz 1980 in Mainz im kalten Winter alkoholisiert ortsverbracht und starb infolgedessen.

Direkte Gewalt gegen wohnungslose Menschen

Neben dieser strukturellen Gewalt hält die direkte Gewalt gegen wohnungslose Menschen an. Seit 1989 habe es mindestens 667 Tötungsdelikte gegen wohnungslose Menschen gegeben, wobei Stöver die Dunkelziffer höher vermutet. Circa 300 dieser Delikte hätten nicht-wohnungslose Täter*innen begangen, von denen ein großer Teil aus sozialdarwinistischen Motiven gehandelt hätte.

Ein solches Motiv sei etwa Vigilantismus, also das Ausüben von Selbstjustiz: Viele Täter*innen würden Betroffene für konkrete oder vermeintlich konkrete Vergehen bestrafen. Potenzielle Gründe seien die Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit oder eine Drogensucht der Opfer. Aus der Wahrnehmung von einem untätigen Staat resultiere die Vorstellung, über Leben und Tod anderer richten zu dürfen.

Bis heute werden wohnungslose Menschen Opfer von Gewalt. Bild: paulaquiyahora auf Pixabay

Ein weiteres Motiv sei Verdinglichung: Täter*innen würden Opfer regelmäßig aufsuchen und sie instrumentalisieren, beispielsweise um an Geld aus Sozialhilfe zu gelangen. Wie Stöver betonte, werde in diesen Fällen im Gegenüber kein Feindbild gesehen. Stattdessen überwiege Gleichgültigkeit gegenüber dem Gegenüber, der allein zur Bedürfnisbefriedigung der Täter*innen diene.

Kriminelle, die aus einem Volksgemeinschaftsdenken heraus handelten, würden ihre Opfer nicht nur als unproduktiv und wertlos ansehen, sondern sie als schädlich für den ‚Volkskörper‘ markieren. Hierbei gehe es Täter*innen nicht nur um den Tod, sondern um das Quälen und die Erniedrigung ihrer Opfer. 

Marginalisierung über den Tod hinaus

Nach Morden an wohnungslosen Menschen werde kaum an die Opfer erinnert. Außerdem würden sich, wie Stöver erklärte, sowohl Staat als auch Gesellschaft nur selten mit den Motiven der Täter*innen auseinandersetzen: Obwohl häufig politische Motive wie eine rechtsextreme Ideologie hinter den Morden stünden, würden weder Zeitungen noch staatliche Akteure bei solchen Taten auf politische Motive verweisen.

Was nach der Anerkennung folgen muss

Stöver hob hervor, dass die Anerkennung der Betroffenen als NS-Opfer im Bundestag vor sechs Jahren ein wichtiger Schritt gewesen sei, weil sie Ansprüche auf Rehabilitierung und Entschädigung für die Betroffenen und ihre Angehörigen eröffnet habe. Zugleich kritisierte sie, dass auch demokratische Parteien viel zu lang für die Anerkennung gebraucht hätten. Heute, so Stöver, brauche es konkrete Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit, etwa ein bedingungsloses Recht auf Wohnraum. Zudem müsse politische Gewalt klar als solche benannt werden, um sozialdarwinistischen Ideologien wirksam entgegenzutreten.

Beitragsbild: Sonia Leibold

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